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Checkliste

Checkliste: Was Sie vor einer Machbarkeitsstudie bereitlegen

24. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Eine Machbarkeitsstudie ist nur so schnell und so belastbar wie die Unterlagen, die zu Beginn vorliegen. Fehlt eine zentrale Angabe, entstehen Rückfragen, die das Projekt verzögern, oder die Studie arbeitet mit Annahmen, die später korrigiert werden müssen. Diese Checkliste fasst zusammen, was vor dem Start bereitliegen sollte, gegliedert nach Energiedaten, Netzanschluss, technischen Unterlagen, Ansprechpartnern und organisatorischen Randbedingungen.

Warum diese Unterlagen den Unterschied machen

Eine Machbarkeitsstudie arbeitet mit echten Messwerten, nicht mit Schätzungen. Fehlt der Lastgang, ersetzt eine erste grobe Studie ihn notgedrungen durch Annahmen aus der Stromrechnung oder aus Vergleichswerten ähnlicher Betriebe, und jede spätere Aussage zur Speichergröße steht unter diesem Vorbehalt. Je vollständiger die folgenden Punkte zu Beginn vorliegen, desto direkter kann die Studie mit der eigentlichen Analyse beginnen, statt zunächst Grundlagen nachzufordern. Zeit, die an dieser Stelle verloren geht, wäre im ganzen Projekt am leichtesten zu vermeiden gewesen.

Die folgenden fünf Kategorien lassen sich unabhängig voneinander abarbeiten und müssen nicht von derselben Person zusammengestellt werden. In der Praxis liefert die Instandhaltung oder Betriebstechnik die Energiedaten und technischen Unterlagen, während Netzanschluss und Ansprechpartner oft bei der kaufmännischen Leitung oder der Haustechnik liegen. Wer die Zuständigkeit für jede Kategorie vorab klärt, sammelt die Unterlagen parallel statt nacheinander.

Energiedaten

  • Lastgang für mindestens die letzten zwölf Monate, im Viertelstundenraster, als Datei vom Messstellenbetreiber.
  • Bei mehreren Abnahmestellen: Lastgänge je Abnahmestelle, nicht nur eine Gesamtsumme.
  • Stromrechnungen der letzten zwölf Monate mit Aufschlüsselung von Arbeitspreis, Leistungspreis und weiteren Netzentgeltbestandteilen.
  • Angaben zu bekannten geplanten Änderungen im Betrieb, etwa neue Maschinen, zusätzliche Schichten oder der Wegfall bestehender Lasten.
  • Hinweis, ob die Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung oder mit Standardlastprofil abgerechnet wird.
  • Falls bekannt: der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre, mit Blick auf die Schwellenwerte des EnEfG.

Netzanschluss

  • Aktueller Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber, inklusive vereinbarter Anschlussleistung.
  • Angabe der Spannungsebene, Niederspannung oder Mittelspannung, und des Netzanschlusspunkts im Lageplan.
  • Falls vorhanden: Auskunft des Netzbetreibers zu freien Kapazitäten am Anschlusspunkt.
  • Angabe, ob eine Anmeldung oder Einspeisezusage bereits vorliegt, etwa für eine bestehende Photovoltaikanlage.

Technische Unterlagen

  • Einliniendarstellung der bestehenden elektrischen Anlage.
  • Lagepläne des Standorts mit möglichen Aufstellflächen für einen Speicher, innen oder außen.
  • Angaben zu bestehenden Erzeugungsanlagen, insbesondere einer vorhandenen Photovoltaikanlage, mit installierter Leistung und Einspeisekonzept.
  • Bestehende Brandschutzkonzepte oder Auflagen der örtlichen Feuerwehr, sofern vorhanden.
  • Angaben zu vorhandenen Gebäuden oder Freiflächen, die für die Aufstellung eines Speichercontainers oder Schaltschranks infrage kommen, einschließlich Zufahrt für Anlieferung und Wartung.
  • Bekannte Einschränkungen des Standorts, etwa Hochwasserzonen, Lärmschutzauflagen oder denkmalschutzrechtliche Vorgaben.

Ansprechpartner und organisatorische Randbedingungen

  • Kontakt beim zuständigen Netzbetreiber für technische Rückfragen.
  • Kontakt beim beauftragten Elektrofachbetrieb oder Errichter, sofern bereits ein Ansprechpartner besteht.
  • Kontakt beim Versicherer für Rückfragen zu Brandschutz- und Sicherheitsauflagen.
  • Interner Entscheider im Unternehmen, der die Ergebnisse der Studie freigibt und über das weitere Vorgehen entscheidet.
  • Ansprechpartner in der Instandhaltung oder Betriebstechnik, der die tatsächlichen Betriebsabläufe und geplanten Änderungen am besten kennt.
  • Klarheit darüber, ob die Anlage als Eigeninvestition oder im Rahmen einer schlüsselfertigen Umsetzung geplant wird.
  • Zeitliche Randbedingungen, etwa eine anstehende Betriebserweiterung oder eine auslaufende Genehmigung.
  • Falls relevant: Hinweis auf eine mögliche Nähe zur Frist des §118 Absatz 6 EnWG, wenn die Anlage die Netzentgeltbefreiung erreichen soll.
  • Bekannte interne Entscheidungsprozesse und übliche Vorlaufzeiten, damit die Studie auf einen realistischen Entscheidungstermin hin geplant werden kann.
  • Vorhandene frühere Studien, Angebote oder Gutachten zum selben Standort, auch wenn sie älter oder unvollständig sind.

Regulatorischer Kontext prüfen

  • Kenntnis des durchschnittlichen Jahresenergieverbrauchs im Verhältnis zu den Schwellenwerten des EnEfG, falls ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem ohnehin ansteht.
  • Hinweis, ob am Standort bereits ein Energieaudit nach EDL-G oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 besteht, dessen Ergebnisse für die Studie nutzbar sind.
  • Prüfung, ob eine BAFA-geförderte Energieberatung für das Vorhaben infrage kommt, sofern das jeweilige Förderprogramm zum Zeitpunkt der Studie noch geöffnet ist.
  • Kenntnis, ob und in welchem Umfang die geplante Anlage die Bedingungen des §118 Absatz 6 EnWG, insbesondere die Rückspeisung in dasselbe Netz, technisch erfüllen kann.

Nicht jeder Punkt dieser Liste muss vollständig vorliegen, bevor eine Machbarkeitsstudie beginnen kann. Wichtiger ist, dass von Anfang an klar ist, welche Angaben fehlen und woher sie im Projektverlauf noch beschafft werden, statt sie erst während der Analyse zufällig zu entdecken. Ein Betreiber, der diese Punkte einmal für eine Machbarkeitsstudie zusammengestellt hat, kann dieselbe Grundlage später für Lastenheft und Ausschreibung weiterverwenden, statt sie für jeden Schritt neu zu erheben. Wer die Liste einer Kollegin oder einem Kollegen aus der Instandhaltung oder der Haustechnik vorlegt, erhält meist innerhalb weniger Tage eine erste vollständige Rückmeldung. Liegen die wichtigsten Punkte vor, kann eine Machbarkeitsstudie direkt mit der eigentlichen Analyse beginnen, statt zunächst Grundlagen nachzufordern. Stand: September 2026.

Quellen

  1. §118 Abs. 6 EnWG, gesetze-im-internet.de
  2. §8 EnEfG, gesetze-im-internet.de
  3. §8 EDL-G, gesetze-im-internet.de
  4. ISO 50001:2018, iso.org
  5. BAFA, Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

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