Regulierung
Leistungspreis und die höchste Viertelstunde
24. September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Ein Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), bei der der Zähler die bezogene Leistung jede Viertelstunde erfasst, zahlt für die Energie, die es verbraucht, und zusätzlich für die höchste Leistung, die es innerhalb eines Abrechnungsjahres aus dem Netz gezogen hat. Diese eine Viertelstunde bestimmt einen Preisbestandteil für das gesamte Abrechnungsjahr, in dem sie auftritt. Wer das Prinzip nicht kennt, unterschätzt häufig, wie stark ein einzelner Lastspitzenmoment die gesamte Stromrechnung prägt.
RLM-Messung ab 100.000 kWh
Netzbetreiber wickeln Entnahmestellen bis 100.000 kWh Jahresverbrauch in der Regel über Standardlastprofile ab, kurz SLP, bei denen der Verlauf anhand eines typisierten Musters geschätzt statt gemessen wird. Darüber wird der Lastgang viertelstündlich gemessen, die registrierende Leistungsmessung, kurz RLM-Messung, mit insgesamt 35.040 Werten im Jahr. Der Wechsel von SLP zu RLM ist mehr als eine technische Formalität. Er ändert die Preisstruktur, mit der ein Betrieb rechnet.
Wie die Jahreshöchstleistung den Leistungspreis setzt
Aus den 35.040 Viertelstundenwerten eines Jahres bildet der Netzbetreiber den höchsten gemessenen Durchschnittswert, die Jahreshöchstleistung. Dieser eine Wert, meist in Kilowatt, wird mit dem vom Netzbetreiber veröffentlichten Jahresleistungspreis pro Kilowatt multipliziert. Nach §17 Absatz 2 StromNEV ist das Ergebnis der Leistungspreisanteil der Netzentgelte für das Abrechnungsjahr, in dem die Jahreshöchstleistung auftritt, unabhängig davon, ob dieser Spitzenwert einmal oder wiederholt erreicht wurde. Ein einzelner Lastspitzenmoment von wenigen Minuten kann so über die Größenordnung eines ganzen Preisbestandteils entscheiden.
Warum ein einziges Ereignis das ganze Jahr prägt
Diese Logik unterscheidet den Leistungspreis grundlegend vom Arbeitspreis, der pro verbrauchter Kilowattstunde anfällt und sich über das Jahr verteilt. Der Leistungspreis richtet sich allein nach dem ungünstigsten Moment des Jahres, ganz gleich, wie niedrig der Durchschnitt liegt. Ein Betrieb, der über das Jahr gleichmäßig arbeitet, aber einmal alle Maschinen gleichzeitig anfährt, trägt die Folgen dieses einen Moments für das gesamte Abrechnungsjahr. Genau hier setzt die Lastspitzenkappung (Peak Shaving) an, bei der ein Speicher in kritischen Momenten Leistung aus dem eigenen Puffer statt aus dem Netz liefert und damit die gemessene Spitze senkt.
Arbeitspreis und Leistungspreis im Zusammenspiel
Die Netzentgelte eines RLM-Kunden setzen sich aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Leistungspreis je Kilowatt Jahreshöchstleistung zusammen, dazu kommen weitere Bestandteile wie Messung und Abrechnung. Ein niedriger Arbeitspreis hilft wenig, wenn die Jahreshöchstleistung unnötig hoch ausfällt. Umgekehrt lohnt sich eine genaue Betrachtung der Lastspitzen oft mehr als eine Diskussion über den Arbeitspreis allein, weil der Leistungspreis auf einen einzigen Wert wirkt, den ein Betrieb aktiv beeinflussen kann.
Wie ein Speicher die Jahreshöchstleistung senkt
Ein Speicher zur Lastspitzenkappung überwacht den Leistungsbezug fortlaufend und schaltet sich zu, sobald ein vereinbarter Grenzwert erreicht wird. Er liefert dann für die Dauer der Spitze Leistung aus dem eigenen Puffer, während der Bezug aus dem Netz auf dem Grenzwert gehalten wird. Weil die Jahreshöchstleistung aus dem Durchschnitt einer einzelnen Viertelstunde gebildet wird, reicht es, die Spitze über genau diesen Zeitraum zu kappen. Eine kürzere, aber sehr hohe Lastspitze verlangt dabei eine andere Auslegung von Leistung und Energieinhalt des Speichers als eine länger anhaltende, moderatere Spitze. Diese Unterscheidung ergibt sich erst aus der eigenen Jahresdauerlinie, nicht aus einer allgemeinen Regel.
Wichtig ist zudem, dass die Steuerung des Speichers auf denselben Viertelstundenrhythmus abgestimmt ist, nach dem der Netzbetreiber misst. Eine Regelung, die zu spät reagiert oder den Grenzwert erst gegen Ende einer Viertelstunde erkennt, kann eine Spitze nicht mehr wirksam abfangen. Die Anforderungen an Reaktionszeit und Messintervall der Steuerung gehören deshalb als eigener Punkt in das Lastenheft einer Anlage, die zur Lastspitzenkappung eingesetzt werden soll.
Atypische und intensive Netznutzung nach §19 Abs. 2 StromNEV
§19 Absatz 2 StromNEV eröffnet zwei Wege zu einem individuellen Netzentgelt, die mit einem Speicher zusammenhängen können. Der erste Weg gilt für eine Abnahmestelle, deren Jahreshöchstlast vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen im Netz abweicht, die sogenannte atypische Netznutzung. Der zweite Weg gilt für eine intensive Netznutzung mit hoher und gleichmäßiger Auslastung, gemessen an Benutzungsstunden (Jahresarbeit geteilt durch Jahreshöchstleistung) über bestimmten Schwellen. Ein Speicher, der gezielt zur Lastspitzenkappung eingesetzt wird, verändert genau die Kennzahlen, an denen beide Regelungen ansetzen. Er kann die Voraussetzungen für ein individuelles Entgelt verbessern oder verschlechtern, je nachdem, wie er betrieben wird. Das ist ein Grund, die Benutzungsstunden und den Lastgang vor einer Speicherentscheidung genau zu kennen, nicht danach.
Für die intensive Netznutzung staffelt die Verordnung das individuelle Entgelt nach der Zahl der Benutzungsstunden im Jahr: je höher die Stundenzahl, desto stärker die mögliche Reduzierung. Eine Lastspitzenkappung, die den Leistungswert senkt, ohne den Jahresverbrauch in gleichem Maß zu verändern, erhöht die rechnerischen Benutzungsstunden und kann damit die Einordnung in eine günstigere Stufe verschieben oder verhindern, je nach Ausgangslage. Beide Wirkrichtungen sind möglich, weshalb eine Bewertung immer am konkreten Lastgang ansetzen muss und nicht pauschal unterstellt werden sollte.
Wie hoch die eigene Jahreshöchstleistung tatsächlich liegt, wann sie auftritt und wie stabil sie über die Jahre ist, zeigt eine Lastganganalyse der eigenen Viertelstundenwerte. Stand: September 2026.
Quellen
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