Glossar
Begriffe aus Speicherprojekten
Kurze, einfach formulierte Definitionen der Begriffe, die auf dieser Seite verwendet werden.
A
- Abnahme
Der förmliche Vorgang, mit dem ein Betreiber eine fertiggestellte Anlage als vertragsgemäß entgegennimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen, und die Schlusszahlung wird fällig. Eine Abnahme kann mit Vorbehalt erfolgen, wenn kleinere Mängel festgehalten und innerhalb einer Frist behoben werden.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- Abnahmeprüfung
Die Gesamtheit der Prüfschritte vor und während der Abnahme: Dokumentenprüfung, Sichtprüfung, sicherheitstechnische Prüfung, Funktionstests und Kapazitätstest. Sie stellt sicher, dass die gebaute Anlage den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht, bevor die Gewährleistung beginnt.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- AgNes
Die Bezeichnung der Bundesnetzagentur für ihr laufendes Festlegungsverfahren zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Das Verfahren soll unter anderem Speicher und Erzeugungsanlagen künftig an den Netzkosten beteiligen. Ein Zwischenstand vom 27. Mai 2026 bestätigt die bestehende Befreiung nach §118 Absatz 6 EnWG für laufende Anlagen, eine endgültige Festlegung stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch aus.
Lesen: AgNes: Was die Netzentgeltreform der BNetzA für Speicher bedeutet →- Angebotsprüfung
Der Vergleich mehrerer Speicherangebote auf einer gemeinsamen, normalisierten Basis, etwa nutzbare statt Nennkapazität und Dauer- statt Spitzenleistung. Sie deckt auch Unterschiede im Leistungsumfang auf, etwa ob Netzanschluss, Brandschutz oder Inbetriebnahme im Angebot enthalten sind.
Lesen: Speicherangebote vergleichen: Worauf es ankommt →- Arbeitspreis
Der Preisbestandteil der Netzentgelte, der je verbrauchter Kilowattstunde anfällt. Ihm gegenüber steht der Leistungspreis, der sich an der höchsten gemessenen Leistung eines Jahres bemisst.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Atypische Netznutzung
Eine Abnahmesituation, bei der die Jahreshöchstlast eines Kunden vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Netznutzer abweicht. Nach §19 Absatz 2 StromNEV kann dafür ein individuelles, reduziertes Netzentgelt vereinbart werden.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Ausschreibung
Das Verfahren, mit dem ein Betreiber auf Basis eines Lastenhefts Angebote von mehreren Anbietern einholt. Eine saubere Ausschreibung stellt sicher, dass alle Bieter dieselben Anforderungen erhalten, damit die eingehenden Angebote später vergleichbar sind.
Lesen: Leitfaden Gewerbespeicher: Vom Lastgang bis zur Abnahme →
B
- Batteriemanagementsystem (BMS)
Die Steuerungseinheit eines Batteriespeichers, die Zellspannungen, Temperatur und Ladezustand überwacht und Lade- sowie Entladevorgänge innerhalb sicherer Grenzen hält. Die Logdateien des Batteriemanagementsystems sind Teil der Dokumentation bei Inbetriebnahme und Abnahme.
- Bauherrenvertretung
Die Wahrnehmung der Interessen des Betreibers während Planung, Bau und Abnahme einer Anlage, unabhängig vom Errichter. Im englischen Sprachgebrauch wird dafür auch der Begriff Owner’s Engineering verwendet.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- Benutzungsstunden
Die rechnerische Anzahl an Stunden, die sich ergibt, wenn man den Jahresverbrauch einer Abnahmestelle durch ihre Jahreshöchstleistung teilt. Hohe Benutzungsstunden zeigen eine gleichmäßige, intensive Netznutzung und sind Grundlage für reduzierte individuelle Netzentgelte nach §19 Absatz 2 StromNEV.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →
C
- C-Rate
Das Verhältnis von Lade- oder Entladeleistung eines Speichers zu seiner nutzbaren Kapazität, angegeben als Vielfaches pro Stunde. Eine C-Rate von 0,5 bedeutet, dass die Anlage in zwei Stunden vollständig ge- oder entladen werden kann.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →
D
- DIN EN 16247-1
Die europäische Norm, die Anforderungen, eine gemeinsame Methodik und die Ergebnisformate für Energieaudits festlegt. Sie gilt für Betriebe und Organisationen aller Art und aller Energieformen, mit Ausnahme einzelner privater Wohngebäude, und bildet die methodische Grundlage für Energieaudits nach EDL-G.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →
E
- EDL-G
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen. Es verpflichtet Nicht-KMU mit einem Verbrauch unterhalb der EnEfG-Managementschwelle zu einem Energieaudit im Turnus von vier Jahren und bleibt neben dem EnEfG in Kraft.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- Eigenverbrauch
Der Anteil des selbst erzeugten Stroms, etwa aus einer Photovoltaikanlage, der direkt im eigenen Betrieb verbraucht wird, statt ins Netz eingespeist zu werden. Ein Speicher kann den Eigenverbrauchsanteil erhöhen, indem er überschüssige Erzeugung zwischenspeichert.
- Energieaudit
Eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs einer Organisation nach der Methodik der DIN EN 16247-1, mit dem Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren. Für Nicht-KMU unterhalb der EnEfG-Managementschwelle ist es nach §8 EDL-G alle vier Jahre verpflichtend.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- EnEfG
Das Energieeffizienzgesetz, in Kraft seit dem 18. November 2023. Es verpflichtet Unternehmen oberhalb eines durchschnittlichen Jahresenergieverbrauchs von 7,5 Gigawattstunden zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem und oberhalb von 2,5 Gigawattstunden zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- Energiemanagementsystem (EnMS)
Ein systematischer, dauerhafter Prozess zur Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz einer Organisation, üblicherweise nach ISO 50001 zertifiziert. Es unterscheidet sich von einem einmaligen Energieaudit durch die jährliche Überwachung und die Rezertifizierung im Abstand von drei Jahren.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- Entladetiefe (DoD)
Der Anteil der nutzbaren Kapazität eines Speichers, der bei einem Entladevorgang tatsächlich abgerufen wird, angegeben in Prozent. Eine hohe Entladetiefe über viele Zyklen hinweg beschleunigt in der Regel die Alterung der Batteriezellen.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Errichter
Das Unternehmen, das eine Anlage tatsächlich baut und in Betrieb nimmt, im Unterschied zum Generalunternehmer, der die Gesamtverantwortung für ein Projekt trägt, ohne notwendigerweise selbst zu montieren. Ein Lastenheft sollte die Leistungen des Errichters klar von denen anderer Beteiligter abgrenzen.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →
G
- Generalunternehmer
Der Vertragspartner, der die schlüsselfertige Lieferung einer Anlage aus einem Vertrag verantwortet und dazu Montagepartner sowie weitere Subunternehmer einsetzt. Der Betreiber hat in diesem Modell einen einzigen Ansprechpartner für die gesamte Leistung.
Lesen: Leitfaden Gewerbespeicher: Vom Lastgang bis zur Abnahme →- Grundlast
Der Sockelwert eines Lastgangs, unter den der Verbrauch einer Abnahmestelle praktisch nie fällt. Eine hohe Grundlast im Verhältnis zur Spitzenlast deutet auf einen gleichmäßig arbeitenden Betrieb ohne ausgeprägte Lastspitzen hin.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →
H
- Hochlastzeitfenster
Ein vom Netzbetreiber definiertes Zeitfenster, in dem im Netzgebiet erfahrungsgemäß eine besonders hohe Netzlast auftritt. Verbrauch außerhalb dieser Fenster kann Voraussetzung für reduzierte individuelle Netzentgelte sein.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →
I
- Inbetriebnahme
Der technische Vorgang, mit dem eine Anlage erstmals in Betrieb genommen und auf ihre Funktion geprüft wird. Die Inbetriebnahme ist von der förmlichen Abnahme zu unterscheiden, die den Beginn der Gewährleistung markiert und zeitlich später liegen kann.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- Inselbetrieb
Der Betrieb einer Anlage getrennt vom öffentlichen Netz, etwa bei einem Netzausfall. Inselbetrieb erfordert zusätzliche Hardware und Steuerungslogik. Eine Standardanlage hat sie nur, wenn das Lastenheft sie ausdrücklich fordert.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- ISO 50001
Die internationale Norm für Energiemanagementsysteme. Sie beschreibt Anforderungen an Aufbau, Betrieb und fortlaufende Verbesserung eines Energiemanagementsystems und wird mit jährlichen Überwachungsaudits sowie einer Rezertifizierung alle drei Jahre begleitet.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- ISO 50002
Die internationale Norm für die Durchführung von Energieaudits. Sie legt Grundsätze und Anforderungen fest, die denen der DIN EN 16247-1 ähneln, mit stärkerem Fokus auf die methodische Datenanalyse.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →
J
- Jahresdauerlinie
Die Darstellung aller Viertelstundenwerte eines Jahres, der Größe nach absteigend sortiert statt zeitlich. Sie zeigt, wie oft ein bestimmtes Lastniveau erreicht oder überschritten wird, und ist eine zentrale Grundlage für die Speicherauslegung.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Jahreshöchstleistung
Der höchste innerhalb eines Jahres gemessene Durchschnittswert der Leistung einer Abnahmestelle. Nach §17 Absatz 2 StromNEV bestimmt dieser einzelne Wert den Leistungspreisanteil der Netzentgelte für das Abrechnungsjahr, in dem er auftritt.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →
K
- Kapazitätstest
Die Messung der tatsächlich nutzbaren Kapazität eines Speichers unter kontrollierten Bedingungen im Rahmen der Abnahme. Das Ergebnis wird mit dem vertraglich zugesicherten Wert verglichen, eine Abweichung außerhalb der vereinbarten Toleranz gilt als Mangel.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →
L
- Lastenheft
Das Dokument, das die technischen und vertraglichen Anforderungen an eine Anlage festlegt, von Leistungsdaten über Gewährleistung bis zu den späteren Abnahmekriterien. Es ist die Grundlage jeder Ausschreibung und jedes späteren Angebotsvergleichs.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Lastgang
Der zeitliche Verlauf des Stromverbrauchs einer Abnahmestelle, bei registrierender Leistungsmessung aufgezeichnet in Viertelstundenintervallen. Ein Jahr enthält 35.040 solcher Werte, die die vollständigste verfügbare Beschreibung des eigenen Verbrauchs darstellen.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Lastgangmessung
Ein anderer Begriff für die registrierende Leistungsmessung, bei der der Verbrauch in Viertelstundenintervallen erfasst und dem Messstellenbetreiber übermittelt wird. Sie ist Voraussetzung für die RLM-Abrechnung.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Lastspitze
Ein kurzzeitiger, deutlich über dem üblichen Niveau liegender Anstieg der bezogenen Leistung. Eine einzelne Lastspitze innerhalb eines Jahres kann über die Jahreshöchstleistung und damit über den Leistungspreis des Abrechnungsjahres entscheiden, in dem sie auftritt.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Lastspitzenkappung
Die gezielte Reduktion von Lastspitzen durch einen Speicher, der in kritischen Momenten Leistung aus dem eigenen Puffer statt aus dem Netz liefert. Verbreitet ist auch der englische Begriff, meist in Klammern: Lastspitzenkappung (Peak Shaving).
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Leistungspreis
Der Preisbestandteil der Netzentgelte, der sich aus der Jahreshöchstleistung einer Abnahmestelle multipliziert mit dem vom Netzbetreiber veröffentlichten Jahresleistungspreis je Kilowatt ergibt. Anders als der Arbeitspreis richtet er sich nach dem ungünstigsten Moment des Abrechnungsjahres, unabhängig vom Durchschnittsverbrauch.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Leistungsverzeichnis
Die detaillierte Aufstellung aller im Rahmen einer Ausschreibung geforderten Leistungen und Positionen, aus der ein Bieter sein Angebot kalkuliert. Es ergänzt das Lastenheft um die konkrete Gliederung nach Gewerken und Positionen.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →
M
- Machbarkeitsstudie
Die technische und regulatorische Prüfung, ob und in welcher Größenordnung ein Speicher an einem bestimmten Standort sinnvoll ist. Sie führt Lastganganalyse, Standortbedingungen und regulatorische Fristen wie §118 Absatz 6 EnWG zusammen.
Lesen: Checkliste: Was Sie vor einer Machbarkeitsstudie bereitlegen →- Marktstammdatenregister
Das zentrale amtliche Register der Bundesnetzagentur, in dem Strom- und Gasanlagen einschließlich Speicheranlagen registriert werden müssen. Die Registrierung ist unabhängig von der Frage einer Netzentgeltbefreiung erforderlich.
Lesen: Netzentgeltbefreiung für Speicher nach §118 Abs. 6 EnWG →- Messstellenbetreiber
Das Unternehmen, das die Zähler an einer Abnahmestelle betreibt, ausliest und die Verbrauchsdaten bereitstellt, einschließlich des Lastgangs bei registrierender Leistungsmessung. Er kann, muss aber nicht mit dem Netzbetreiber identisch sein.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Mittelspannung
Die Spannungsebene zwischen etwa einem und 36 Kilovolt, an die größere Abnahmestellen und Erzeugungsanlagen angeschlossen werden. Anlagen an dieser Ebene folgen den technischen Anschlussregeln nach VDE-AR-N 4110.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Montagepartner
Ein vom Generalunternehmer oder Errichter beauftragter Fachbetrieb, der Teile der Bau- oder Installationsleistung vor Ort ausführt. ZNX hat kein eigenes Montageteam und arbeitet bei der schlüsselfertigen Umsetzung über geprüfte Montagepartner.
Lesen: Leitfaden Gewerbespeicher: Vom Lastgang bis zur Abnahme →
N
- Netzanschluss
Der technische und vertragliche Anschlusspunkt einer Abnahmestelle an das öffentliche Stromnetz, bestimmt durch Spannungsebene und zulässige Anschlussleistung. Er bestimmt, welche technischen Anschlussregeln, etwa VDE-AR-N 4105 oder VDE-AR-N 4110, für eine Anlage gelten.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Netzbetreiber
Das Unternehmen, das ein Verteil- oder Transportnetz für Strom betreibt und für Netzanschluss, Netzentgelte und die technische Prüfung neuer Anlagen zuständig ist. Er ist zentraler Ansprechpartner bei jeder Speicherplanung.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →- Netzentgelt
Das Entgelt, das ein Netznutzer für die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber zahlt, zusammengesetzt aus Arbeitspreis, Leistungspreis und weiteren Bestandteilen. Bestimmte Speicheranlagen sind nach §118 Absatz 6 EnWG zeitlich befristet von einem Teil dieser Entgelte befreit.
Lesen: Netzentgeltbefreiung für Speicher nach §118 Abs. 6 EnWG →- Niederspannung
Die Spannungsebene bis etwa ein Kilovolt, an die die meisten kleineren und mittleren Abnahmestellen angeschlossen sind. Anlagen an dieser Ebene folgen den technischen Anschlussregeln nach VDE-AR-N 4105.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Notstrom
Die Versorgung ausgewählter Verbraucher mit elektrischer Energie bei Ausfall des öffentlichen Netzes, meist über eine kurze Umschaltzeit. Notstromfähigkeit muss als Anforderung ausdrücklich im Lastenheft stehen, da sie zusätzliche Hardware voraussetzt.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →- Nutzbare Kapazität
Der Anteil der Speicherkapazität, der im Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht, nach Abzug von Reserve und Entladetiefenbegrenzung. Sie unterscheidet sich von der Nennkapazität der verbauten Zellen und sollte in jedem Lastenheft ausdrücklich gefordert werden.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →
O
- Owner’s Engineering
Die technische Bauherrenvertretung, die die Interessen des Betreibers während Planung, Bau und Abnahme einer Anlage unabhängig vom Errichter wahrnimmt. Der Begriff wird im deutschen Markt in der englischen Form verwendet.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →
P
- Peak Shaving
Die englische Bezeichnung für Lastspitzenkappung, den gezielten Einsatz eines Speichers zur Reduktion von Lastspitzen. Der Begriff wird im deutschen Markt häufig in Klammern neben Lastspitzenkappung verwendet.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →
R
- RLM-Messung
Die registrierende Leistungsmessung. Netzbetreiber setzen sie nach heutiger Praxis für Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch über 100.000 Kilowattstunden ein, unterhalb dieser Schwelle genügt in der Regel ein Standardlastprofil. Sie erfasst den Verbrauch in Viertelstundenintervallen und ist Grundlage der Leistungspreisabrechnung.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Round-Trip-Wirkungsgrad
Das Verhältnis der beim Entladen eines Speichers gewonnenen zur beim Laden aufgewendeten Energiemenge, angegeben in Prozent. Er ist eine der zentralen Kennzahlen, die bei einer Angebotsprüfung auf vergleichbare Testbedingungen normalisiert werden müssen.
Lesen: Speicherangebote vergleichen: Worauf es ankommt →
S
- Schwarzstartfähigkeit
Die Fähigkeit einer Anlage, ohne externe Netzspannung selbstständig anzufahren. Sie wird häufig stillschweigend vorausgesetzt, obwohl sie zusätzliche Hardware erfordert, die im Lastenheft ausdrücklich gefordert werden muss.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- SLP-Kunde
Ein Kunde, dessen Verbrauch anhand eines Standardlastprofils geschätzt statt gemessen wird. Netzbetreiber wenden das nach heutiger Praxis unterhalb von 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch an. Der Wechsel zu einer RLM-Messung ändert die Preisstruktur grundlegend.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →- Spitzigkeit
Das Verhältnis zwischen Spitzenlast und mittlerer Last eines Lastgangs. Eine hohe Spitzigkeit deutet auf wenige kurze Lastspitzen bei ansonsten gleichmäßigem Verbrauch hin und spricht tendenziell für den Einsatz eines Speichers zur Lastspitzenkappung.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →
U
- Umsetzungsplan
Der nach §9 EnEfG vorgeschriebene, konkrete und durchführbare Plan zur Umsetzung wirtschaftlich durchführbarer Endenergieeinsparmaßnahmen. Er ist innerhalb von drei Jahren nach Abschluss von Managementsystem-Zertifizierung oder Energieaudit zu veröffentlichen.
Lesen: EnEfG und EDL-G: Audit, Umsetzungspläne und Managementsystem →- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Eine Anlage, die bei einem Netzausfall ohne spürbare Unterbrechung auf gespeicherte Energie umschaltet. Eine USV-Funktion ist von einem Standardspeicher zu unterscheiden und muss als eigene Anforderung im Lastenheft stehen.
Lesen: Abnahme eines Batteriespeichers: Was vor der Schlusszahlung geprüft wird →
V
- VDE-AR-N 4105
Die technische Anwendungsregel für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungs- und Speicheranlagen am Niederspannungsnetz. Sie gilt technologieneutral und regelt unter anderem Schutzeinrichtungen und das Verhalten der Anlage bei Netzstörungen.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- VDE-AR-N 4110
Die technische Anwendungsregel für den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen am Mittelspannungsnetz. Sie stellt im Vergleich zu VDE-AR-N 4105 zusätzliche Anforderungen, etwa an das Verhalten der Anlage während eines kurzzeitigen Netzfehlers.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →- Viertelstundenwert
Der einzelne Messwert eines Lastgangs, gemittelt über eine Viertelstunde. Ein Jahr besteht aus 35.040 solcher Werte, aus denen sich unter anderem die Jahreshöchstleistung ableitet.
Lesen: Einen Lastgang lesen: Was 35.040 Viertelstunden verraten →
Z
- Zyklenfestigkeit
Die Anzahl der Lade- und Entladezyklen, die eine Batterie bei einer definierten Entladetiefe durchlaufen kann, bevor ihre Kapazität unter einen vereinbarten Grenzwert fällt. Sie ist eine zentrale Kenngröße für die Gewährleistung und den Angebotsvergleich.
Lesen: Lastenheft für einen Batteriespeicher: Was hinein muss →
§
- §118 Abs. 6 EnWG
Die gesetzliche Grundlage für die Netzentgeltbefreiung neu errichteter Stromspeicher. Anlagen, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von Netzentgelten auf die zur Speicherung entnommene Energie befreit, sofern die entnommene Energie zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird.
Lesen: Netzentgeltbefreiung für Speicher nach §118 Abs. 6 EnWG →- §19 Abs. 2 StromNEV
Die Regelung, nach der Netznutzer mit atypischer oder intensiver Netznutzung ein individuelles, reduziertes Netzentgelt beim Netzbetreiber beantragen können. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Einsatz eines Speichers zur Lastspitzenkappung, weil dieser die dafür maßgeblichen Kennzahlen unmittelbar verändert.
Lesen: Leistungspreis und die höchste Viertelstunde →
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